17 Petitionen für die Einführung des Grundeinkommens abgelehnt
August 5, 2014 Hinterlasse einen Kommentar
17 Petitionen für die Einführung des Grundeinkommens abgelehnt
Veröffentlichung von mehreren Hundert Seiten umfassender Berichte für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens dauert noch an – Gesundheitliche Probleme und Kommunikations-Sperren erschweren eine faire, offene und freie Berichterstattung
Berlin. 5. August 2014. Im März 2011 habe ich öffentlich um die Unterstützung für die Petition für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens bei allen 16 Landtagen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und beim Deutschen Bundestag gebeten. Bereits damals veröffentlichte ich meine Danksagung an alle Menschen, insbesondere an die 1083 Menschen, die meine Bitte gelesen haben und die Petitonen unterzeichnet haben.
Die Petitionen wurden an alle 16 Länder, genauer an die Landtage der 16 deutschen Bundesländer und an den Deutschen Bundestag in Berlin gesendet. Überraschenderweise wurden unabhängig von den Regierungen und Landtagen aller 16 Länder, meint Bundesländer in Deutschland und vom Deutschen Bundestag, seien diese SPD, CDU, CSU, Bündnis 90 / Die Grünen dominiert, abgelehnt und nicht zugelassen – oft mit der Begründung, dass es für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens in den Bundesländern in Deutschland und in der Bundesrepublik Deutschland, kein politisches Interesse gäbe, kein öffentliches Interesse gäbe oder die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland nicht umsetzbar sei.
Leider bin ich erkrankt und inzwischen auf die Hilfe eines Rollstuhls angewiesen, so dass meine Mobilität und Arbeitsfähigkeit extem stark eingeschränkt war und ist und zeitweise nicht mehr vorhanden war und ist.
Aus diesem Grund bitte ich heute am 5. August 2014 öffentlich alle am Grundeinkommen interessierte Menschen um Entschuldigung, dass die ausführliche Veröffentlichung zu den 17 Petitionen für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens in 16 deutschen Bundesländern, die alle über eigene Landesverfassungen verfügen und beim Deutschen Bundestag, der über ein Grundgesetz bzw. Verfassung verfügt, mir bislang aus gesundheitlichen und persönlichen Gründen noch nicht möglich ist und noch mehrere Wochen bis Monate an Zeit beanspruchen wird.
Hintergrund: Auf die eingereichten 16 Petitionen bei den deutschen Bundesländer und beim Deutschen Bundestag in Berlin, insgesamt 17 Petition für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens in allen 16 deutschen Bundesländern und in der Bundesrepublik Deutschland habe ich Antworten von 16 Landtagen und vom Deutschen Bundestag in Berlin erhalten. In dem ehrenamtlichen Engagement zur Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens sind somit mehrere Hundert Seiten entstanden, die ich alle abtippen und zusammenfassen mussen, um die zum Teil doch auch wichtigen Informationen mit den Hintergründen zur Ablehnung von insgesamt 17 Petitionen für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens veröffentlichen zu können. Diese Arbeit ist bereits für eine gesunde Einzelperson kaum zu leisten, so dass ich dringend auf Unterstützung und Hilfe bei der Aufarbeitung des Engagements für das Bedingungsloses Grundeinkommen angewiesen bin. Noch viel schwieriger ist jedoch die Aufarbeitung des Engagements wenn es schwerwiegende gesundheitliche und persönliche Probleme gibt, die ein freies Wirken, Arbeien, Handeln und Berichten massiv einschränken. Aus diesem Grund bitte ich öffentlich um Entschuldigung und um Verständnis.
Doch in Deutschland gilt auch „aufgeschoben ist nicht gleich aufgehoben.“ Bereits meiner persönlichen Überzeugung zu Grunde liegend haben alle interessierte Menschen, die für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland sind, einen Anspruch darauf zu erfahren, aus welchen Gründen die Einführung des Bedingungslosen Grundekommen offenbar politisch von den politischen Machthabern in Deutschland nicht erwünscht ist – zumindest ist dieser Eindruck berechtigt entstanden, in der Folge des Umgangs mit dem Begehren, den Petitionen und Anliegen, soziale Gerechtigkeit in Deutschland mit der Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens möglich zu machen.
Wer sich in der Medien-Arbeit etwas auskennt, den sollte es auch nicht mehr wundern, wenn die klassischen Mainstream-Medien über ein freihheitliches, demokratisches und im Ehrenamt geleistetes Engagement für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen, nicht berichten wollen und nicht berichten dürfen. Es ist leider nicht einfach, die Massnahmen von Kommunikations-Sperren und Zensur von alternativen Meinungen für soziale Gerechtigkeit, aufzuheben bzw. eine freie, offene und faire Berichterstattung möglich zu machen, wenn die technischen und finanziellen Voraussetzungen hierzu fehlen, wie etwa freies Internet, freie Notebooks, freie Computer, freier Zugang zum weltweiten Internet, wenn bereits in Deutschland der freie Zugang in andere Länder gesperrt wird. Dies führt zu erheblicher Mehrarbeit um noch eine freie, offene und faire Kommunikation ohne Zensur und ohne Kommunikations-Sperren möglich zu machen.
Dennoch gilt es den Blick auf das Kern-Thema um das es geht, die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland und in Europa nicht zu verlieren. Aus diesem Grunde verspreche ich auch heute öffentlich, dass die Berichte so bald wie möglich folgen werden und öffentlich frei gegeben werden. Da ich leider immer noch krank, schwerer krank bin als im Jahr 2011, vermutete ich einen Zeitraum von mehreren Wochen bis mehreren Monaten die ich benötige um die Berichte zusammenfassen und veröffentlichen zu können.
Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis ! Wer ehrenamtlich an der Erarbeitung der mehrere Hundert Seiten umfassende Berichte helfen willen, wird gebeten, auch gerne telefonisch Kontakt aufzunehmen, Tel. 030 57 700 592 oder via E-mail: andreas.klamm@facebook.com . Andreas Klammm – Sabaot
Hintergrund – Information: Petiton an alle 16 Landtage, 16 Bundesländer in Deutschland und an den Deutschen Bundestag, März 2011
https://www.openpetition.de/petition/online/grundeinkommen-jetzt
Nachrichtendienstlicher Hinweis: Bereits mehrfach wurde ich in den vergangenen Wochen darüber informiert, dass es deutsche und U.S.-amerikanische Geheimdienste, wie NSA, CIA, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst (MAD) und andere Spionage- und Geheimdienste geben solle, die jegliche Form der Kommunikation national und international abhören, insbesondere wenn der Verdacht für ein bürgerschaftliches Engagement oder ein Verdacht für das Engagement für Grundrechte, Bürgerrechte, Soziale Gerechtigeit, Presse- und Meinungsfreiheit, Frieden, Freiheit oder für Menschenrechte besteht. Da ich als Journalist auch über die Abhörskandale berichten konnte und musste, ist mir bekannt, dass die Nachrichten, Medien und Kommunikation möglicherweise unter Beobachtung, Abhörmassnahmen, Zensur, Kommunikations-Sperren und Blockade-Massnahmen bestehen. Dennoch gilt auch hier: Das Engagement für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland und in Europa ist ein ehrenamtliches, internationales, nationales und öffentliches Engagement bei dem übrigens auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geheimdienste und Spionagedienste frei mitwirken können und dürfen, sofern denn die Dienstherren hierzu die Genehmigung erteilen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geheimdienste und Spionagedienste müssen in der Regel alle Formen von Nebentätigkeiten, auch dann wenn diese ehrenamtlich sind, vom Dienstherrn genehmigen lassen. Das Engagement für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland und in Europa unterliegt ausdrücklich KEINER Geheimhaltungsstufe. Da es in Deutschland bereits um rund 82 Millionen Menschen geht und in Europa um rund 500 Menschen geht, die von einer Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens, einen guten Fortschritt für soziale Sicherheit und Gerechtigkeit erfahren können sollen, bleibt nur die Arbeit öffentlich zu leisten und nicht geheimdienstlich für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens tätig zu werden. Aus diesem Grund ist die Tätigkeit für die Einführung des Bedingunglosen Grundeinkommens öffentlich und frei zugänglich für alle Menschen ohne Ausnahme und damit auch frei zugänglich für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Geheimdiensten, Spionage- oder sonstiger Überwachungsdienste.
Welcher Sinn und welches Anliegen die Geheimdienste damit verfolgen mehrere tausend Seiten zum Thema für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland und in Europa auf den Computern der Geheimdienste zu speichern, ist öffentlich noch nicht bekannt. Zum heutigen Zeitpunkt kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es auch in den Reihen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Geheimdiensten und Spionagedienste Menschen gibt, die die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland und in Europa unterstützen. Stand: 5. August 2014
Auszüge und Grundlagen aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, proklamiert 1948.
Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 21
1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.
Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
Komplette Fassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in deutscher Sprache:
http://humanrightsreporters.wordpress.com/allgemeine-universelle-menschenrechte